Abstimmungen, Allgemeines, Wirtschaftspolitik

Täuschung des Stimmvolkes

Linke und Gewerkschaften spielen bei der Reform der Arbeitslosenversicherung mit gezinkten Karten. 140‘000 Unterschriften seien gegen die Revision eingereicht worden, behaupteten sie vor ein paar Wochen. Die Bundeskanzlei kommuniziert heute, es seien nur 76‘000 Unterschriften. Werbung in eigener Sache zu machen ist das Eine, dabei glaubwürdig zu bleiben das Andere. Eine solche krasse Differenz der Zahlen gibt zu denken. Falsche Angaben sind eine Täuschung der Wählerinnen und Wähler.
Falsch sind auch die Argumente der Gegner dieser Revision. Sie verschweigen, dass die Revision zum Ziel hat, die Lohnbelastung für den einzelnen Arbeitnehmer tief zu halten und Fehlanreize zu verhindern. Sie verschweigen ebenfalls, dass die Grundleistungen der Arbeitslosenversicherung erhalten bleiben. Linke und Gewerkschaften führten die Öffentlichkeit bei der Einreichung der Unterschriften für das Referendum gegen die Sanierung der Arbeitslosenversicherung (ALV) eindeutig und bewusst in die Irre. Gemäss ihrem Communiqué vom 6. Juli behaupteten sie, es seien 140‘000 Unterschriften eingereicht worden. Wie die Bundeskanzlei heute mitteilt, waren es jedoch nur gerade 76‘000. Doch das ist nicht das einzige
falsche Spiel der Gegner einer sicheren ALV: Die Argumente sind genauso falsch, wie die Unterschriftenzahlen.
Im Gegensatz zu den Behauptungen der Referendumsführer sichert die Reform die ALV auf sozial- und wirtschaftsverträgliche Art und Weise. Die Grundleistungen bleiben gleich, Fehlanreize werden hingegen abgebaut. Damit fördert die Vorlage vom 26. September 2010 die rasche Rückkehr ins Arbeitsleben. Eine übermässige Belastung von Betroffenen wird vermieden.
Gleichzeitig mit den unhaltbaren Vorwürfen verschweigen die Gegner auch, dass ein JA zur ALV-Reform noch höhere
Lohnabzüge vermeidet. Bei einem Nein steigen die Lohnabzüge um 0,5%. Das ist mehr als doppelt so stark wie bei einem Ja zur ausgewogenen Vorlage. Das würde gerade Personen und Familien mit tiefen und mittleren Einkommen hart treffen. Ihnen bleibt im kommenden Jahr wegen steigenden Steuern und Abgaben für IV, Erwerbsersatzordnung und Krankenkassen ohnehin schon weniger Geld zum Leben. Ein Nein würde aber auch Arbeitsplätze gefährden. Denn auch die Arbeitgeber müssten höhere ALV-Beiträge bezahlen. Die höhere Belastung droht den Aufschwung abzuwürgen und die Wirtschaft ins Stocken zu bringen. Deshalb braucht es am 26. September ein JA zur sozialverträglichen ALV-Vorlage von Bundesrat und Parlament!

Allgemeines, Leserbriefe, Wahlen, Wirtschaftspolitik

Vor kurzem haben die Wirtschaftsverbände bekannt gemacht, welche RegierungsratskandidatInnen sie unterstützen. Mit Ausnahme der GLP, SP und des Parteilosen haben alle Kandidatinnen und Kandidaten dieses 9-Punkte-Programm unterschrieben. Diese Tatsache mag nicht überraschen, geben sich die Parteien der CVP, FDP, BDP und SVP doch ständig und bei jeder Möglichkeit als wirtschaftsfreundlich aus. Wenn man dieses 9-Punkte-Programm doch genauer anschaut, muss man sich verschiedene Fragen stellen: wie kann der SVP-Kandidat Brand dieses Programm unterschreiben, welches vorsieht, dass man das Wahlsystem erst dann ändern darf, wenn auch die Kantonsstrukturen auf allen Ebenen angepasst worden sind? War da nicht die SVP, welche  vor kurzem die Proporzinitiative eingereicht hat? Und fordert nicht genau diese Initiative die Anpassung des Wahlsystems ohne eine Änderung der bestehenden Strukturen in Graubünden? Widerspruch? Wie können der CVP-Kandidat Cavigelli und die CVP-Kandidatin Cahannes Renggli dieses Programm vorbehaltlos (so wird es seitens der Wirtschaftsverbände gefordert) unterstützen, wenn gefordert wird, dass die Anzahl Gemeinden markant zu reduzieren sei? Hat nicht die CVP offiziell mitgeteilt, sie unterstütze die Strukturreforminitiative der Wirtschaftsverbände und der SP nicht, diese Initiative, welche genau diese Forderung beinhaltet? Widerspruch?
Fazit: nur um die Unterstützung der Wirtschaftsverbände zu erhalten, unterschreiben über die Hälfte der Regierungsratskandidaten dieses 9-Punkte-Programm im Wissen, dass sie bei gewissen Positionen und Forderungen diametral anderer Meinung sind und diese auch öffentlich vertreten, obwohl sie den Wirtschaftsverbänden eine vorbehaltslose Unterstützung zugesichert haben. Hier werden auf der einten Seite die Wirtschaftsverbände, und auf der anderen Seite die Bevölkerung hinters Licht geführt.  Die Wählerinnen und Wähler werden dieses Spiel der Doppelmoral durchblicken. Oder wer will schon solche Personen im Regierungsrat, welche von den Lobbyisten gekauft worden sind und nicht mehr frei entscheiden können? Eines ist klar: alle Kandidatinnen und Kandidaten, welche dieses Programm unterschrieben haben, werden in Bedrängnis kommen; spätestens dann, wenn sie von den Wirtschaftsverbänden darauf aufmerksam gemacht werden, welche Forderungen sie vorbehaltlos unterstützt haben. Und spätestens dann ist ihre ganze Glaubwürdigkeit dahin, und dies zu Gunsten ihrer persönlichen Wahl und zu Lasten einer nachhaltigen Entwicklung in Graubünden und  für deren Bevölkerung.
Wer nach dem 13. Juni 2010 unabhängige Kräfte in der Bündner Politik haben will, der wählt die GLP-Regierungsratskandidaten Josias F. Gasser und Jürg Kappeler, welche sich für das Wohl aller Bündnerinnen und Bündner einsetzen, und nicht nur  für die Partikularinteressen der  Wirtschaftsverbände.

Simon Casutt, Vizepräsident und GLP-Grossratskandidat, Falera

Allgemeines, Graubünden

Die Schonfrist ist vorbei, der Wahlkampf hat begonnen. Tagtäglich erreichen uns Neuigkeiten im Fall Reinhardt. Von welcher Tragweite sind die Dimensionen, wem sind welche Fehler unterlaufen, wie gravierend waren diese? Und wer soll diese neutral und objektiv untersuchen und aufklären?

Im Artikel 20 des Gesetzes über den Grossen Rat (GRG) steht folgendes: „Bedürfen Vorkommnisse von grosser Tragweite in der Staats- oder Justizverwaltung der besonderen Klärung, kann der Grosse Rat nach Anhörung der Regierung beziehungsweise der obersten Gerichtsbehörden eine parlamentarische Untersuchungskommission einsetzen. Die parlamentarische Untersuchungskommission ermittelt die Sachverhalte und beschafft weitere Beurteilungsgrundlagen. Sie erstattet dem Grossen Rat Bericht und stellt Antrag.

Meiner Meinung nach sind die Tatsachen im Fall Reinhardt derart verstrickt und undurchsichtig, dass nur eine PUK diese lückenlos aufdecken kann, eventuell mit Hilfe von externen Fachpersonen. Der Tatbestand der grosser Tragweite in der Justizverwaltung ist meiner Ansicht nach mehr als nur gegeben. Die Geschäftsprüfungskommission ist nicht das richtige Instrument dafür, da zu viele Parlamentarier nicht das Interesse haben, dass die Fakten noch vor den Erneuerungswahlen der Regierung und des Grossen Rates aufgedeckt werden. Die Äusserungen vom Präsidenten der GPK Ratti (BDP) im Verlauf der Diskussion, wonach die Bündner Regierung richtig gehandelt hätte, stärkt nicht das Vertrauen in Bezug auf die Unabhängigkeit dieser Geschäftsprüfungskommission.

Je länger die Zeit vergeht, umso mehr erfährt man. Leider nicht von unseren hiesigen Medien, sondern von den Zürcher Medien, namentlich vom Tages Anzeiger und der NZZ. In einem so eng verstrickten Kanton wie in Graubünden, wo Mann und Frau sich persönlich kennen, hat niemand den Anreiz, weder die Politik, Verwaltung noch die Medien, dass alles reibungslos aufgedeckt wird. Zu gross ist die Angst, zu gross die Interdependenz

Die Bündnerinnen und Bündner haben Anrecht darauf zu wissen, was geschehen ist. Dies umso mehr, als wir am 13. Juni die Exekutive und Legislative für die nächsten vier Jahre zu wählen haben. Das Vertrauen ist angekratzt. Auch sind sehr viele Fragen noch offen, die zu wichtig sind, um sie vor den Erneuerungswahlen nicht beantworten zu wollen, und dies unabhängig, objektiv und mit der nötigen Weitsicht. Daher kommt für mich nur eine PUK in Frage, zum ersten Mal in der Geschichte des Kantons Graubünden.

Verschiedene Links zum Thema:

Bündner Regierung kommt im Fall Reinhardt unter Druck (NZZ, 19.02.2010)

Polizeichef Reinhardt: Alles noch viel schlimmer (Tagi, 19.02.2010)

Allgemeines, Leserbriefe, Wirtschaftspolitik

Simon Casutt, Falera, Compliance Officer LGT Bank (Schweiz) AG e vicepresident dalla Partida verd-liberala dil Grischun

La regenza tudestga ei da principi aviarta da cumprar datas da clients enguladas da bancas svizras. Astga la Svizra acceptar quei?

Avon bi e bein dus onns ha il survetsch federal d’informaziuns tudestg cumprau dad in anteriur conluvrer dall’interpresa fiduzaria LGT datas da clients enguladas ella valeta da 4.5 milliuns euros. Co in anteriur conluvrer da quest survetsch ha laschau saver, hagi il stadi tudestg buca agiu illegal, cunquei che leschas tudestgas seigien buca vegnidas surpassadas ; las instanzas hagien sulettamein dau da crer, engulau e cuglienau in techet. La metoda ch’ei secunvegnida cul Principadi da Liechtenstein duei era vegnir adoptada el cass culla Svizra. Il minister da finanzas tudestg Wolfgang Schäuble ha laschau saver ch’ins vegli agir ella medema moda e maniera sco da gliez temps cul Principadi, ni detg auter : la regenza tudestga ei promta da siglir ella funcziun d’in zuppentader, il qual ei promts d’acquistar datas silla fiera nera. Aschi lunsch las factas enconuschentas.

Mo : dapi il cass dil Principadi da Liechtenstein ei il mund buca staus eri. Strusch in’autra tiara ha sedau tonta breigia sco la Svizra d’anflar in consens en damondas da taglia egl interess dalla cuminonza internaziunala. Il mars vargau ei la Svizra sedeclarada promta da suprender ils standards globals dall’OECD concernent la cunvegna davart l’imposiziun dubla da taglia. Quei munta ton sco che la Svizra ha renunziau da distinguer denter in fraud fiscal ed ina omissiun fiscala ed aschia da collavurar el futur en tals cass che pertuccan l’omissiun fiscala. Ch’in tal pass ei da prender serius muossa gia il fact che la Svizra ha suttascret pliras novas cunvegnas davart l’imposiziun dubla da taglia. Per denton contonscher ina vigur legala sto quei tozzel cunvegnas aunc vegnir approvaus dil parlament.

Enstagl da setener vid tals principis, ils quals ein secumprovai ed acceptai dapi decennis , agescha la regenza tudestga unilateral cun in mied da squetsch ch’ei per franc buca cumpatibels cun ina cunvegna davart l’imposiziun dubla da taglia. Per la summa da 100 milliuns euros (en cumparegliaziun cun in deficit dil budget dil stadi da ver 86 milliardas euros !) ei il stadi tudestg promts da metter sil giug la buna relaziun culla Svizra. Quei sto dar da patergar alla Svizra . In tal depurtament ei deplorabels, sch’ins patratga che la Svizra e la Germania ein actualmein en tractativas davart ina nova cunvegna davart l’imposiziun dubla da taglia che risguarda ils novs standards dall’OECD. Suenter las duas tractativas finidas suonda gleiti la tiarza. Jeu dubetel ch’il clima per las proximas tractativas seigi aschi emperneivels. En in’emprema communicaziun ha il cusseglier federal Merz fatg l’allusiun enviers siu collega tudest e minister da finanzas Schäuble, che la Svizra seigi buca promta da prestar agid uffzial sin basa da datas enguladas. In tal agir cunvegni buca cul schurmetg dalla sfera privata da clients da bancas. Sedecida la regenza tudestga effectivamein per ina cumpra, ei il cusseglier federal sfurzaus da sistir las tractativas davart ina nova cunvegna davart l’imposiziun dubla da taglia ; quei ella savida che l’economia svizra ha in grond interess el funcziunar d’ina tala cunvegna.

Viu giu dil cass che la Svizra ei negina republica da bananas e che la Svizra pren serius ils interess dall’autoritad fiscala ellas tiaras vischinontas aulza ina posiziun clara e decidida las schanzas per ina soluziun da tractativas raschuneivla. Ins patratgi enavos alla carplina da taglias culs Stadis Uni : per l’annunzia dil cusseglier federal, el vegni sche necessari a scumandar el mender cass a l’UBS da surdar datas da clients ed aschia far abus dil dretg svizzer, ha ulivau la via ad ina cunvegna extragiudiziala. En mes egls dat ei negin motiv perschuadent, daco che la Svizra duess buca agir semegliontamein culla Germania ed aschia buca dar suenter al squetsch dalla cavalleria tudestga.

Abstimmungen, Allgemeines, Leserbriefe

Vor kurzem hat die SVP Graubünden die Proporzinitiative mit dem Namen “Für gerechtere Wahlen in den Grossen Rat” lanciert. Es ist nun der x-te Versuch, in Graubünden das Proporzwahlsystem bei der Wahl des Grossen Rates anzuwenden. Das bisherige Mehrheitswahlverfahren (Majorz) ist auf jeden Fall keine adäquate Alternative. Doch wie gerecht wären diese Wahlen dann mit dem vorgeschlagenen Proporz der SVP? Meiner Meinung nach gerechter als die bisherigen, doch nicht gerecht genug. Die Verfassung sieht das Recht der unverfälschten Stimmabgabe vor, und der Bundesgericht stützt sich ebenfalls auf diese Aussage. Das Majorz wäre in diesem Falle rechtlich sehr problematisch. Die sich hier anbietendende gerechteste Alternative wäre der doppelte Pukelsheim, benannt nach dem Mathematiker Prof. Dr. Friedrich Pukelsheim.

Dieses Wahlsystem wird in den Kantonen Zürich, Aargau und Schaffhausen angewendet. Wohl dazu kommen werden der Thurgau sowie der Kanton Bern. Dieses Wahlsystem erobert Kanton für Kanton. Der Kanton hat jetzt die Chance, diesen Wechsel ebenfalls zu vollziehen, anhand eines Gegenvorschlages zur Proporzinitiative der SVP. Somit wären die Diskussionen von den Einerwahlkreise und Stellvertretung geregelt. Gerne zitiere ich hier Herrn Regierungsrat Notter bei der Vorstellung des Wahlsystems in Zürich: “…dass jede Stimme im Kanton gleich viel Gewicht hat und andererseits die historisch gewachsenen Wahlkreise, in denen sich Wähler und Kandidierende  im Idealfall kennen, beibehalten werden können.” Dieses Wahlverfahren stellt einen gleichen Erfolgswert für die Stimmen aller Wähler und Wählerinnen sicher, was ja der Sinn eines gerechten Wahlsystems ist. Somit schwinden die Argumente der Gegner, vor allem der CVP, FDP und BDP, die nur mit der Problematik der Wahlkreise und Persönlichkeiten argumentieren. Bei allen Parteien, welche im Grossen Rat vertreten sind, geht es um den eigentlichen Sitzverlust, den sie erleiden würden. Auch sie denken gleich opportun wie die SVP, welche das Proporz während Jahre massiv bekämpft hat und jetzt in der gleichen Situation ist, wie andere Kleinparteien schon lange sind. Aber schlussendlich geht es ja um die einfache Frage, in wie fern auch diese Parteien im Parlament mit dieser Stärke vertreten sind, wie sie auch gewählt werden. Dies ist weder mit dem Majorz noch dem traditionellen Proporz möglich, sondern durch den doppelten Pukelsheim. Die Bündner Regierung sollte einen solchen Gegenvorschlag in Betracht ziehen, um so diese Frage ein für alle Mal geklärt zu haben, zum Interesse aller Beteiligten.

http://www.math.uni-augsburg.de/stochastik/pukelsheim/2005f.pdf

http://www.ag.ch/wabag/de/pub/wahlen/grosser_rat/wahlanleitung/doppelter_pukelsheim.php