Abstimmungen, Allgemeines, Wirtschaftspolitik

Täuschung des Stimmvolkes

Linke und Gewerkschaften spielen bei der Reform der Arbeitslosenversicherung mit gezinkten Karten. 140‘000 Unterschriften seien gegen die Revision eingereicht worden, behaupteten sie vor ein paar Wochen. Die Bundeskanzlei kommuniziert heute, es seien nur 76‘000 Unterschriften. Werbung in eigener Sache zu machen ist das Eine, dabei glaubwürdig zu bleiben das Andere. Eine solche krasse Differenz der Zahlen gibt zu denken. Falsche Angaben sind eine Täuschung der Wählerinnen und Wähler.
Falsch sind auch die Argumente der Gegner dieser Revision. Sie verschweigen, dass die Revision zum Ziel hat, die Lohnbelastung für den einzelnen Arbeitnehmer tief zu halten und Fehlanreize zu verhindern. Sie verschweigen ebenfalls, dass die Grundleistungen der Arbeitslosenversicherung erhalten bleiben. Linke und Gewerkschaften führten die Öffentlichkeit bei der Einreichung der Unterschriften für das Referendum gegen die Sanierung der Arbeitslosenversicherung (ALV) eindeutig und bewusst in die Irre. Gemäss ihrem Communiqué vom 6. Juli behaupteten sie, es seien 140‘000 Unterschriften eingereicht worden. Wie die Bundeskanzlei heute mitteilt, waren es jedoch nur gerade 76‘000. Doch das ist nicht das einzige
falsche Spiel der Gegner einer sicheren ALV: Die Argumente sind genauso falsch, wie die Unterschriftenzahlen.
Im Gegensatz zu den Behauptungen der Referendumsführer sichert die Reform die ALV auf sozial- und wirtschaftsverträgliche Art und Weise. Die Grundleistungen bleiben gleich, Fehlanreize werden hingegen abgebaut. Damit fördert die Vorlage vom 26. September 2010 die rasche Rückkehr ins Arbeitsleben. Eine übermässige Belastung von Betroffenen wird vermieden.
Gleichzeitig mit den unhaltbaren Vorwürfen verschweigen die Gegner auch, dass ein JA zur ALV-Reform noch höhere
Lohnabzüge vermeidet. Bei einem Nein steigen die Lohnabzüge um 0,5%. Das ist mehr als doppelt so stark wie bei einem Ja zur ausgewogenen Vorlage. Das würde gerade Personen und Familien mit tiefen und mittleren Einkommen hart treffen. Ihnen bleibt im kommenden Jahr wegen steigenden Steuern und Abgaben für IV, Erwerbsersatzordnung und Krankenkassen ohnehin schon weniger Geld zum Leben. Ein Nein würde aber auch Arbeitsplätze gefährden. Denn auch die Arbeitgeber müssten höhere ALV-Beiträge bezahlen. Die höhere Belastung droht den Aufschwung abzuwürgen und die Wirtschaft ins Stocken zu bringen. Deshalb braucht es am 26. September ein JA zur sozialverträglichen ALV-Vorlage von Bundesrat und Parlament!

Abstimmungen, Leserbriefe, Wirtschaftspolitik

Am 7. März stimmen wir über die Senkung des Umwandlungssatzes bei der beruflichen Vorsorge ab. Neu soll der Mindestumwandlungssatz von bisher 6.8% schrittweise auf 6.4% gesetzt werden. Die Gewerkschaften sowie die SP und Grüne reden oft und gerne von einem Rentenklau. Ich bin der Ansicht, dass es hier nicht um Renten-, sondern um einen Lohnklau geht.

Zuerst muss festgehalten werden, dass der Umwandlungssatz eine versicherungsmathematische Grösse ist. Daher ist es höchst problematisch, dass dieser politisch festgelegt wird. Der Umwandlungssatz hängt vor allem von zwei Variabeln ab, nämlich von der Lebenserwartung und der Rendite auf dem Vorsorgekapital. Ich gebe den Gegner Recht, wenn Sie sagen, dass der Umwandlungssatz der Lebenserwartung angepasst wurde. Auf der anderen Seite haben wir jedoch die langfristig gesehen tiefere Rendite, die ausgeglichen werden muss. Betrachtet man die Versicherungen, welche ausserhalb der BVG-Welt agieren, so stellt man fest, dass diese im überobligatorischen Bereich mit 5.8% rechnen, also immer noch 0.6% tiefer als der neue Umwandlungssatz, welcher 6.4% betragen würde. Man darf auch nicht vergessen, dass Gesetzesänderungen, wie die Einführung neuer Rechnungsnormen sowie neue Vorschriften bei Unterdeckung und Teilliquidation dazu zwingen, eine risikoarme Anlagestrategie zu fahren. Eine risikoarme Anlagepolitik bedeutet auch zwangsläufig tiefere Renditen beim Vorsorgekapital. Dazu kommen noch die tieferen Renditen aufgrund der Zinsentwicklung in den letzten zehn Jahren.

Zurück zum Anfang: angenommen, der versicherungsmathematisch richtige Umwandlungssatz liegt bei 6.4%, wir aber am 7. März politisch bestimmen, dass dieser bei 6.8% bleibt, also Nein stimmen, fehlt auf einem Altersguthaben von 100′000 CHF deren 400 CHF. Diesen sogenannten Pensionierungsverlust  muss dann jemand bezahlen, nämlich die Arbeitgeber und die Versicherten. In kleinen Betrieben – und die meisten Betriebe in der Schweiz zählen zu diesen – die gerade das gesetzlich vorgeschriebene Minimum abdecken, werden das zu spüren bekommen. Wenige Mitarbeiter müssen dann im Verhältnis die höheren Pensioniverungsverluste finanzieren. Dies wird dann über höhere Lohnabzüge erfolgen.

Wer am 7. März Nein sagt zum tieferen Umwandlungssatz, sagt automatisch Ja zu höheren Lohnabzüge. Darum sage ich ganz klar JA am 7. März zum tieferen Umwandlungssatz, und somit Nein zu noch höheren Lohnabzüge, welche uns Arbeitnehmer und die nächsten Generationen massiv belasten würden.

Simon Casutt, Vizepräsident Grünliberale Graubünden, Falera

Abstimmungen, Allgemeines, Leserbriefe

Vor kurzem hat die SVP Graubünden die Proporzinitiative mit dem Namen “Für gerechtere Wahlen in den Grossen Rat” lanciert. Es ist nun der x-te Versuch, in Graubünden das Proporzwahlsystem bei der Wahl des Grossen Rates anzuwenden. Das bisherige Mehrheitswahlverfahren (Majorz) ist auf jeden Fall keine adäquate Alternative. Doch wie gerecht wären diese Wahlen dann mit dem vorgeschlagenen Proporz der SVP? Meiner Meinung nach gerechter als die bisherigen, doch nicht gerecht genug. Die Verfassung sieht das Recht der unverfälschten Stimmabgabe vor, und der Bundesgericht stützt sich ebenfalls auf diese Aussage. Das Majorz wäre in diesem Falle rechtlich sehr problematisch. Die sich hier anbietendende gerechteste Alternative wäre der doppelte Pukelsheim, benannt nach dem Mathematiker Prof. Dr. Friedrich Pukelsheim.

Dieses Wahlsystem wird in den Kantonen Zürich, Aargau und Schaffhausen angewendet. Wohl dazu kommen werden der Thurgau sowie der Kanton Bern. Dieses Wahlsystem erobert Kanton für Kanton. Der Kanton hat jetzt die Chance, diesen Wechsel ebenfalls zu vollziehen, anhand eines Gegenvorschlages zur Proporzinitiative der SVP. Somit wären die Diskussionen von den Einerwahlkreise und Stellvertretung geregelt. Gerne zitiere ich hier Herrn Regierungsrat Notter bei der Vorstellung des Wahlsystems in Zürich: “…dass jede Stimme im Kanton gleich viel Gewicht hat und andererseits die historisch gewachsenen Wahlkreise, in denen sich Wähler und Kandidierende  im Idealfall kennen, beibehalten werden können.” Dieses Wahlverfahren stellt einen gleichen Erfolgswert für die Stimmen aller Wähler und Wählerinnen sicher, was ja der Sinn eines gerechten Wahlsystems ist. Somit schwinden die Argumente der Gegner, vor allem der CVP, FDP und BDP, die nur mit der Problematik der Wahlkreise und Persönlichkeiten argumentieren. Bei allen Parteien, welche im Grossen Rat vertreten sind, geht es um den eigentlichen Sitzverlust, den sie erleiden würden. Auch sie denken gleich opportun wie die SVP, welche das Proporz während Jahre massiv bekämpft hat und jetzt in der gleichen Situation ist, wie andere Kleinparteien schon lange sind. Aber schlussendlich geht es ja um die einfache Frage, in wie fern auch diese Parteien im Parlament mit dieser Stärke vertreten sind, wie sie auch gewählt werden. Dies ist weder mit dem Majorz noch dem traditionellen Proporz möglich, sondern durch den doppelten Pukelsheim. Die Bündner Regierung sollte einen solchen Gegenvorschlag in Betracht ziehen, um so diese Frage ein für alle Mal geklärt zu haben, zum Interesse aller Beteiligten.

http://www.math.uni-augsburg.de/stochastik/pukelsheim/2005f.pdf

http://www.ag.ch/wabag/de/pub/wahlen/grosser_rat/wahlanleitung/doppelter_pukelsheim.php