Es vergeht keinen Tag, dass die UBS nicht in der Presse steht, sei es als Beihilfe zur Steuerhinterziehung, wegen den Vergütungsmodellen, Lohnobergrenzen oder wegen dem schlechten operativen Jahresergebnis. Diese Finanzkrise bietet jedoch auch eine Chance, verschiedene Sachen, welche falsch gelaufen sind, zu korrigieren. Wie können die Risiken für den Finanzplatz und die Volkswirtschaft Schweiz reduziert werden?
Die SP – und auch neuerdings die SVP – fordern, dass der Staat mit einem Sitz im Verwaltungsrat der UBS Einsitz nehmen soll. Ich persönlich erachte dies als völlig falsch. Meiner Meinung nach ist es ein Irrtum, dass der Staat der bessere Unternehmer sein sollte. Dass dies nicht der Fall ist, wissen wir aus der Geschichte nur all zu gut. Drei Dinge sollten dazu beachtet werden:
Erstens muss die Finanzmarktaufsicht (FINMA) personell sicherlich gestärkt werden. Ob Eugen Haltiner als ehemaliger UBS-Kadermitarbeiter die geeignete Person als Präsident ist, wage ich zu bezweifeln. Die FINMA braucht ausserdem mehr Einflussmöglichkeiten und die internationale Aufsicht muss verstärkt werden. Dazu braucht es mehr Transparenz. Diese zwei Sachen wurden in der Vergangenheit oft zu wenig ernst genommen. Es ist lächerlich und unglaubwürdig, wenn sich die SVP nun als Staatspartei auftritt. Genau die SVP hat in der Vergangenheit vehement gegen eine erhöhte Transparenz und erhöhte Einflussmöglichkeit gekämpft. Dies jetzt fordern zu wollen, ist ein Witz.
Zweitens braucht es strengere Eigenkapitalvorschriften. Die UBS ist schlichtweg zu gross und bedeutend für die schweizerische Volkswirtschaft geworden. Viele KMU’s wären von einem Konkurs der UBS betroffen. Der erhöhte Anlegerschutz wäre eine weitere mögliche Massnahme.
Drittens müssen die Aktionäre gestärkt werden. Es gab zu viele falsche Anreize in der Vergangenheit. Falsche Lohn- und Bonussysteme haben dazu geführt, dass man kurzfristige Gewinne den langfristigen Risiken vorgezogen hat. Hier muss die Langfristigkeit des Erfolges bzw. Misserfolges im Lohnsystem miteinbezogen werden. Die Aktionäre müssen bei dieser Frage mitentscheiden können. Die Frage der Organ- und Depotstimmen müssen ebenfalls neu diskutiert werden. Die kommende Aktienrechtsrevision bietet hierzu die Möglichkeit, dies zu ändern.
Die Politiker, Aufsichtsbehörden und die Experten sind nun gefragt, um solche Klumpenrisiken in Zukunft vermeiden zu können. Wenn all diese Voraussetzungen erfüllt sind, braucht es weder den Staat als Aktionär und Verwaltungsrat noch gesetzlich bestimmte Lohnobergrenzen. Vergessen wir nicht, worauf unser Wohlstand in der Schweiz beruht, und lassen wir uns nicht den gleichen Fehler begehen wie unsere europäische Nachbarn oder die USA.
Dass die FINMA zuletzt noch dem Druck der USA auf das Bankkundengeheimnis nachgegeben hat, ist rechtsstaatlich sehr bedenklich. Der Schutz der finanziellen Privatsphäre ist ja der Kern des Bankgeheimnisses. Das Ziel des Bankgeheimnisses ist es nicht, Steuerbetrug zu schützen, sondern dass dieser geahndet werden muss. Die Schweiz hat nämlich ein grosses Interesse an einem sauberen Finanzplatz Schweiz mit einer gut funktionierenden Finanzmarktaufsicht.
