Die Schonfrist ist vorbei, der Wahlkampf hat begonnen. Tagtäglich erreichen uns Neuigkeiten im Fall Reinhardt. Von welcher Tragweite sind die Dimensionen, wem sind welche Fehler unterlaufen, wie gravierend waren diese? Und wer soll diese neutral und objektiv untersuchen und aufklären?
Im Artikel 20 des Gesetzes über den Grossen Rat (GRG) steht folgendes: „Bedürfen Vorkommnisse von grosser Tragweite in der Staats- oder Justizverwaltung der besonderen Klärung, kann der Grosse Rat nach Anhörung der Regierung beziehungsweise der obersten Gerichtsbehörden eine parlamentarische Untersuchungskommission einsetzen. Die parlamentarische Untersuchungskommission ermittelt die Sachverhalte und beschafft weitere Beurteilungsgrundlagen. Sie erstattet dem Grossen Rat Bericht und stellt Antrag. ”
Meiner Meinung nach sind die Tatsachen im Fall Reinhardt derart verstrickt und undurchsichtig, dass nur eine PUK diese lückenlos aufdecken kann, eventuell mit Hilfe von externen Fachpersonen. Der Tatbestand der grosser Tragweite in der Justizverwaltung ist meiner Ansicht nach mehr als nur gegeben. Die Geschäftsprüfungskommission ist nicht das richtige Instrument dafür, da zu viele Parlamentarier nicht das Interesse haben, dass die Fakten noch vor den Erneuerungswahlen der Regierung und des Grossen Rates aufgedeckt werden. Die Äusserungen vom Präsidenten der GPK Ratti (BDP) im Verlauf der Diskussion, wonach die Bündner Regierung richtig gehandelt hätte, stärkt nicht das Vertrauen in Bezug auf die Unabhängigkeit dieser Geschäftsprüfungskommission.
Je länger die Zeit vergeht, umso mehr erfährt man. Leider nicht von unseren hiesigen Medien, sondern von den Zürcher Medien, namentlich vom Tages Anzeiger und der NZZ. In einem so eng verstrickten Kanton wie in Graubünden, wo Mann und Frau sich persönlich kennen, hat niemand den Anreiz, weder die Politik, Verwaltung noch die Medien, dass alles reibungslos aufgedeckt wird. Zu gross ist die Angst, zu gross die Interdependenz
Die Bündnerinnen und Bündner haben Anrecht darauf zu wissen, was geschehen ist. Dies umso mehr, als wir am 13. Juni die Exekutive und Legislative für die nächsten vier Jahre zu wählen haben. Das Vertrauen ist angekratzt. Auch sind sehr viele Fragen noch offen, die zu wichtig sind, um sie vor den Erneuerungswahlen nicht beantworten zu wollen, und dies unabhängig, objektiv und mit der nötigen Weitsicht. Daher kommt für mich nur eine PUK in Frage, zum ersten Mal in der Geschichte des Kantons Graubünden.
Verschiedene Links zum Thema:
Bündner Regierung kommt im Fall Reinhardt unter Druck (NZZ, 19.02.2010)
Polizeichef Reinhardt: Alles noch viel schlimmer (Tagi, 19.02.2010)